Aus Sicht des Unternehmens und der Beschäftigten, entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Arbeitsunfällen mit einer besonderen Expertise in der Bauwirtschaft und dem Gesundheits- und Pflegebereich. Die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6, ArbSchG ist das wichtigste Arbeitsmittel und Voraussetzung zur Prävention im Unternehmen. Dazu ist es erforderlich, dass das Arbeitssicherheitsgesetz Anwendung findet.
die Gestaltung des Arbeitsplatzes
Gefahrenstoffe
Arbeitsmittel wie Maschinen und Werkzeuge
Arbeitsprozesse
mangelhafte Anweisungen
psychische Belastungen
Während die Risikofaktoren, die die physische Gesundheit der Mitarbeiter*innen betreffen, von Beginn an ein Teil der Gefährdungsbeurteilung waren, sieht das bei den psychischen Belastungsfaktoren etwas anders aus. Diese werden bei der Gefährdungsbeurteilung erst seit 2013 mit berücksichtigt. Dabei ist es wichtig, dass es nicht darum geht, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu analysieren. Vielmehr ist es so, dass die Arbeitsbedingungen dahingehend untersucht werden, ob sie zu einer psychischen Belastung führen können.
Nehmen wir an, eine Gefährdungsbeurteilung bzw. genauer die Gefährdungsanalyse hat ergeben, dass Ihre Arbeit riskant und die Gefahr eines Unfalls oder einer arbeitsbedingten Krankheit besteht. Was ist zu tun ? Jetzt wird abgewogen, ob ein Risiko besteht. Damit eine Gefährdung zu einer konkreten Gefahr wird, muss die Gefahrenquelle mit Ihnen räumlich und zeitlich zusammentreffen. Als Risiko bezeichnet man also die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit mit der das Ereignis eintritt und der Möglichkeit der Schwere eines Schadens oder einer Erkrankung.
Wie die Überschrift schon sagt: Das Risiko kann nur eingeschätzt werden. Da ist viel Bauchgefühl und Erfahrung notwendig. Auch hier gibt es Werkzeug: Die sogenannte Risikomatrix. In dieser Tabelle ist, wie beschrieben, die Eintrittswahrscheinlichkeit der möglichen Schwere eines Schadens gegenübergestellt. In dieser Tabelle ist Eintrittswahrscheinlichkeit beschrieben: